Förderprogramm Soforthilfe-Corona BW

Soforthilfeprogramm des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg („Soforthilfe Corona“)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfe-Programm aufgelegt.

Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen:

Information-Soforthilfe-Corona-Wirtschaftsministerium BW

Förderrichtlinie

FN Merkblatt für Pferdebetriebe, Vereine



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