Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten.
Neu: Bienenvölker ab Stichtag 01.05.2026.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere bei einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamtbestand je Standort zu melden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf der Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon 0711 9673-666, eMail: beitrag@tsk-bw.de,
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg
Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen-Marbach