Turniersport
Impfpflicht für Turnierpferde gegen das Equine Herpes Virus (EHV 1)
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) führt Impfpflicht gegen das Equine Herpes Virus 1 (EHV 1) ab dem 01.01.2023
ein
Alle wichtigen Infos auf einen Blick
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Turnierpferde gem. LPO gegen das Equine Herpes Virus 1 geimpft sein. Die Impfung gegen Influenza gem. LPO gilt weiterhin unverändert.
Das Jahr 2022 dient als Übergangsjahr für die Immunisierung gegen EHV-1.
Für alle Turnierreiterinnen und Turnierreiter heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen zu können.
In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 zugelassen und verfügbar.
Für die Impfung gegen EHV-1 muss folgendes Impfschema (Download), aufgeteilt nach Inaktivat- und Lebendimpfstoff, berücksichtig werden:
Wichtig ist, dass bei der ersten und zweiten Impfung der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden.
FN-Merkblatt
- Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab 2022
Quelle: FN