Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung

für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen des Haupt- und Landgestüts Marbach, Land Baden-Württemberg.

Allgemeines 

Das Haupt- und Landgestüt Marbach, im folgenden HuL genannt, ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg u.a. zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Pferdezucht und -haltung, Reiten und Fahren. Dazu führt das HUL Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge durch, im folgenden Lehrgänge genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen des HUL mit den Teilnehmern/-innen.

Leistungsumfang, Änderungen:
Der Umfang der Leistungen des HuL ergibt sich aus der Lehrgangsbeschreibung. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Anmeldung:

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Lehrgang und der Annahme durch das HUL zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei den Lehrgängen ist eine schriftliche Anmeldung mittels eines Anmeldeformulars (Post oder Online) erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Bei Veranstaltungen werden die Teilnehmer/-innen vor Beginn per E-Mail, Telefax oder Post benachrichtigt. 

Entgelte:
Die Entgelte für Lehrgang, Übernachtung (Kurtaxe), Pferdebox, Lehrgangsunterlagen und ggf. Prüfungsgebühren werden in der Lehrgangsbeschreibung genannten Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen eingezogen. Bei den Prüfungsgebühren gibt es bei manchen Lehrgängen Sonderregelungen. 
Der Einzug der Entgelte findet 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn statt. Bei Lehrgängen des Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg kann je nach Anmeldeschluss der Einzugstermin der Entgelte variieren. Genaue Informationen hierzu sind in der jeweiligen Lehrgangbeschreibung enthalten. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA Mandat vorliegt. Bei Änderungen ist ein neues SEPA Mandat erforderlich.
Die Rechnung wird auf Namen und Anschrift der angemeldeten Person bzw. der dort angegebenen Rechnungsanschrift ausgestellt. Der angegebene Rechnungsempfänger, der Anmeldende und der Teilnehmer haften als Gesamtschuldner.

Rücktritt von Lehrgängen durch das HuL:
Das HuL kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten, Seuchengefahr oder ähnlich schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das HuL sind ausgeschlossen.

Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmer/-innen:
Bei Absagen bis zum Einzugstermin der Entgelte (siehe Entgelte) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € bei eintägigen Lehrgängen und in Höhe von 50,- € bei mehrtägigen Lehrgängen. Bei Absagen nach dem erfolgtem Einzug aller Entgelte erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren. Alle anderen Entgelte wie z.B. Übernachtung oder Pferdebox werden bei Rücktritt in vollem Umfang zurück erstattet.

Bescheinigungen:
Je nach Lehrgang erhalten die Teilnehmer/-innen bei vollständiger Teilnahme eine Bescheinigung oder Urkunde.

Speicherung der Daten:
Das HuL speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen bei der Anmeldung in elektronischer Form.
Name, Anschrift und Telefonnummer können den anderen Teilnehmer/-innen einer Veranstaltung zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften mitgeteilt werden, es sei denn, der/die Teilnehmer/-in widerspricht dem ausdrücklich.
Die Daten werden vom HUL ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht.

Hausordnung:
An den einzelnen Standorten des HuL gelten die jeweils gültigen Hausordnungen. Bei auswärtiger Veranstaltung gilt die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haftung, Unfälle:
Die Haftung des HuL für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
Für die während des Aufenthalts von Teilnehmern/-innen verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des HuL haftet der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzichen Unfallversicherung. Für Unfälle während der Freizeit wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Teilnehmer/-innen mit gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie werdende Mütter haben vor Kursantritt die Teilnahmebedingungen mit dem HuL zu klären.
Teilnehmer/-innen, von denen ein Infektionsrisiko im Sinne von §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen bzw. müssen dies dem Veranstalter unverzüglich (nach Bekanntwerden) melden.

Freistellungserklärung:
Teilnehmer/-innen verzichten auf jeglichen Schadensanspruch gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Haupt- und Landgestüt Marbach, den Leiter des Gestütes oder seinen Stellvertreter und gegen den jeweiligen Reitlehrer, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, falls dem/der Teilnehmer/-in beim Umgang mit fremden/eigenen Pferden oder Schulpferden des Haupt- und Landgestüts (Pflege, Reiten, Fahren usw.) irgendwelcher Schaden entsteht.

Haftungsausschluss:
Wir übernehmen keine Haftung bei Verlust bzw. Diebstahl für persönliche Gegenstände die im Unterkunftsheim, bzw. in der Landesreitschule verwahrt werden. Dies gilt auch für privates Sattelzeug mit Zubehör, sofern Sie zum Lehrgang ein eigenes Pferd mitbringen.

Gültigkeitsklausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Marbach, November 2014

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