Pferdesport

Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiGB) in gemeinnützingen Organisationen (Verein e.V. oder Verband e.V.)


Unter dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Organisation (Verein e.V. oder Verband e.V.) versteht man jede selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die kein Zweckbetrieb sind und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.

Mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben treten die Vereine in Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen, beispielsweise zum Gaststättengewerbe. Auch wenn die erzielten Überschüsse des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Förderung der gemeinnützigen Satzungszwecke dienen, führt dies nicht zu einer Steuerbefreiung.

Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten die Freigrenze von 45.000 Euro im Jahr übersteigen. Verluste in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sind nicht zulässig. Werden Verluste nicht innerhalb von zwölf Monaten ausgeglichen, ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.

Typische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Vereinen sind

·       die Pensionspferdehaltung,

·       die selbst betriebene Vereinsgaststätte,

·       der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen,

·       die Durchführung von geselligen Veranstaltungen,

·       die Erlöse von Inseraten in Vereinspublikationen,

·       die Beflockung von Vereinskleidung mit Firmenwerbung,

·       die Überlassung der Nutzung von Vereinsanlagen an Nichtmitglieder,

·       Werbung für Unternehmen auf den Vereinsanlagen (z.B. Bandenwerbung).

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