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Reiten in Schutzgebieten
Reiten in Schutzgebieten - Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet "Saalbachniederung"
Die Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg haben mit Verordnung vom 31. Juli 2024 Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Forst und Waghäusel zum Schutzgebiet "Saalbachniederung" erklärt.
Das Schutzgebiet hat eine Größe von 1250 ha. Es ist nicht gestattet, das Gebiet auf anderen als nach dem Besucherlenkungs- und Wegekonzept für die jeweilige Nutzungsart freigegebenen Wegen oder Routen zu betreten, zu befahren oder dort zu reiten, insbesondere abseits der freigegebenen Wege zu gehen, zu fahren oder zu reiten; bis zur Erstellung des Besucherlenkungs- und Wegekonzepts darf das Gebiet nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden.
Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 70 vom 9. August 2024