Pferdetransport

Der Befähigungsnachweis Pferdetransport ist kein Schreckgespenst - Wissen schützt die Pferde auf dem Transport


Wer mit Pferden auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, hat auf einen korrekt ausgeführten Transport zu achten. Dazu gehören Kenntnisse der aktuellen Vorschriften zum Tierschutz, um z. B. Kontrollen von Polizei und Veterinärbehörden ohne Beanstandung zu überstehen. Aber wer benötigt die Zulassung zum Tiertransport und den Befähigungsnachweis? Der Besuch eines Lehrgangs zum Befähigungsnachweis ist hilfreich und kann Fragen beantworten

Wer Pferde transportiert muss jederzeit damit rechnen, dass ein Blaulicht eines Polizeifahrzeugs auftaucht und Pferd und Fahrzeug behördlich kontrolliert werden. Rechtsgrundlage für solche Überprüfungen ist die EU-VO 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport, die für alle Transporte mit Wirbeltieren, also auch für Pferde gilt. Mit dieser Verordnung wurden Neuerungen zum Tiertransport rechtlich verbindlich; z.B. Vorgaben zur Fahrzeugtechnik und zur Ausbildung des Fahrpersonals. Obwohl die Verordnung seit 17 Jahren praktisch nicht geändert wurde, bestehen weiterhin Unklarheiten bei Fahrpersonal und bei Kontrolleuren. Nur wer die Inhalte der EU-VO kennt ist auf der sicheren Seite. Aber die Verordnung hat 41 Seiten, ist sehr unübersichtlich und regelt viele Einzelheiten. Deshalb wird empfohlen, einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen in die wichtigen Punkte erläutert werden. Wer veranstaltet solche Kurse und was wird dabei verlangt?

Zunächst ist wichtig, dass die Verordnung EU - weit gilt, aber die Länder können die Vorgaben unterschiedlich auslegen. So finden sich in der deutschen Tierschutztransport VO (TierSchTrV) einige verschärfte innerstaatliche Regelungen. Hier sind auch  Verstöße gegen die Vorschriften (Ordnungswidrigkeiten) aufgelistet.  

Was regelt die EU- Verordnung (EG) Nr. 1/2005? Wer benötigt Zulassung und Befähigungsnachweis?

Die Vorgaben für Transportunternehmer und Transportfahrzeuge sind gestaffelt nach:

Transportzweck und Entfernung und Dauer des Transportes, je länger desto höhere Anforderungen. Für Hobbytransporte und Kurztransporte bis 65 km gelten lediglich  Grundanforderungen. Völlig ausgenommen sind Transporte zur Tierklinik. 

In allen Einzelheiten gilt die EU-VO für gewerbliche Fahrten: also für Pferdehandel, Profi-Pferdetransporteure, Pferdewirte und Landwirte mit Pferdehaltung. Diese sog. Transportunternehmer benötigen eine Zulassung zum Tiertransport:

  • bis 8 Stunden Fahrt Zulassung Typ 1 
  • für Fahrten über 8 Stunden Zulassung Typ 2 
  • für Spezialfahrzeuge für Fahrten über 8 Stunden ist eine gesonderte Zulassung erforderlich 

Alle Zulassungen gelten 5 Jahre mit anschließender Erneuerung. Die Fahrzeuge für  Typ 1 oder Typ 2 unterscheiden sich durch unterschiedliche technische Ausstattung und Dokumentationsverpflichtungen. Für alle gewerblichen Fahrzeuge ist Pflicht: eine deutlich lesbare Beschilderung „lebende Tiere“ und ein Transportpapier mit den  Angaben woher?  - Wohin? 

Das gesamte Fahrpersonal gewerbsmäßiger Transporte muss einen Lehrgang mit Prüfung absolvieren. Die Veterinärämter stellen für Fahrten mit Nutztieren, auch Pferde,  den Befähigungsnachweis aus. Dieser gilt lebenslang. Kurse zum Befähigungsnachweis sind längst Routine. In Baden-Württemberg werden Spezialkurse für Pferdetransporteure vom Kompetenzzentrum Pferd in Marbach (halbtägig) angeboten. Für Lehrgänge aller Nutztierarten ist die DEULA (Deutsche Lehranstalt für Agrartechnik)  in Kirchheim/ Teck als Schulungseinrichtung zertifiziert. 

In den Lehrgängen werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Grundzüge Transportvorschriften – Geltungsbereich, Begriffe  
  • Tiere in der Haltung,  Verhalten, Auswirkungen auf den Transport
  • Beladen; Transportfähigkeit
  • Transportsysteme – Fahrzeuge und Ausstattung 
  • Tierschutz während der Fahrt
  • Tierschutz am Ende der Fahrt – Entladen 
  • Anforderungen an die „Lange Beförderung“ 

Was sonst noch wichtig ist

  • Tiertransportkontrolle  - Was muss man wissen?
  • Notfallmaßnahmen

Und die „Hobbytransporteure“? 

„Hobbypferdehalter“ und Amateurreiter, die ihre eigenen Pferde in eigenen Fahrzeugen befördern, benötigen nichts, weder Zulassung noch Befähigungsnachweis. Dies gilt ebenfalls für Fahrten bis 65 Kilometer und für Fahrten zu einer Tierarztpraxis oder Tierklinik. Allerdings sind die Grenzen zwischen Hobby- und gewerblichem Transport nicht klar geregelt. Auch dies wird in den Lehrgängen besprochen. Es empfiehlt sich deshalb für alle Transporteure sich zu informieren und einen Lehrgang zu besuchen. 

Der nächste Lehrgang des Kompetenzzentrums PFERD Baden-Württemberg ist für den 23. September 2024 ausgeschrieben. Informationen und Anmeldung auf 

www.pferde-bw.de/Seminare

Dr. Eberhardt, Amtstierarzt a.D.


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