Pferdetransport

Neue Mautgebühren für Transporter ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse


Neue Mautgebühren für Transporter ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

Ab dem 1. Juli 2024 müssen nicht nur Transporter mit 7,5 Tonnen Gewicht, sondern auch Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen Mautgebühren bezahlen. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Die

Mautpflicht gilt in Deutschland auf allen Autobahnen und Bundesstraßen – auch Innerorts und beträgt aktuell zwischen 15,1 Cent und 24,8 Cent, ja nach Euro-Schadstoffklasse. Nur sogenannte "Handwerksfahrten" sind von der Maut befreit – dazu gehören Fahrten mit dem Pferd nicht.

RRi 7/2024

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