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Pferdesport

Synthetische Zuschlagstoffe in Reitböden


Die EU hat am 25. September 2023 eine Verordnung zur Vermeidung von Mikroplastik erlassen. Alle Pferdesportler hofften, dass der von der EU-Kommission angekündigte erläuternde Leitfaden zur Verordnung Klarheit über die Einordnung "Synthetische Zuschlagstoffe in Reitböden" schaffen würde. Dem ist jedoch nicht so. Nach wie vor gibt es viele Unklarheiten und auch Widersprüche.

Nach Rücksprache mit der FN, die sich wiederum mit dem Fachreferat des DOSB, des Europabüros des DOSB (EOS) und mit dem europäischen Pferdesportverband (EEF) ausgetauscht bzw. abgestimmt hat, wird Vereinen und Betrieben, die einen neuen Reitplatz mit synthetischen Zuschlagstoffen bauen bzw. einen bestehenden sanieren möchten, folgendes empfohlen:

Da es sich bei den angebotenen synthetischen Zuschlagstoffen um eine nicht zu überblickende Materialvielfalt handelt, die zusätzlich noch permanenten Veränderungen unterliegt, müssen die Hersteller und/oder Materiallieferanten dafür Sorge tragen, dass mit dem zu verwendeten Produkt

a)      die oben genannte EU-Verordnung von 2023 und

b)     §4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten wird.

Dies sollten sich Vereine und Betriebe als Auftraggeber vor dem Einbau der Materialien vom Hersteller oder Lieferanten schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten trägt der Auftraggeber und Besitzer und nicht der Hersteller oder der Materiallieferant das finale unternehmerische Risiko.

Darüber hinaus sollten sich Vereine und Betriebe beim Neubau und/oder Sanierung ihrer Reitplatzböden darauf einstellen, dass es sehr gut möglich ist, dass es nach der 2023 erlassenen EU-Verordnung in den kommenden Jahren zu weiteren Regelungen bezüglich synthetischer Zuschlagstoffen kommen kann.

Auch ist unabhängig davon damit zu rechnen, dass bei Reitplatzböden, in denen bereits synthetische Zuschlagstoffe integriert sind, strengere Vorschriften in Kraft treten könnten.

Quelle: LK/LV-BAW (Rj 7/2025)

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