Zum Inhalt springen

Pferdesport - Pferdehaltung

Achtung Kontrolle: Neue Vorschriften für den Pferdetransport


Achtung Kontrolle: Neue Vorschriften für den Pferdetransport

Regeln und Vorschriften im Straßen- und Güterverkehr ändern sich laufend. Einige davon betreffen auch den Pferdetransport

Seit 1. Januar gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich der Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und Lenkzeiten halten muss. Zudem benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren. Von der Neuerung betroffen sind auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern unterwegs sind.

Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren Standorte bei Be- und Entladevorgänge erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.

Vorsicht vor Überladung

Bereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere LKW mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht. Viele der typischen kleinen Pferdetransporter liegen genau an der Grenze. Bei Kontrollen hat das Amt für Logistik und Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese Transporter zum Teil deutlich überladen werden. Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich. Bei einem Verkehrsunfall kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet. "Es ist außerdem davon auszugehen, dass ein Versicherer die Leistung verweigert, wenn nach Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass die schwerwiegende Überladung der Hauptgrund für den Unfall ist, dann gibt es bei der Kaskoversicherung keine Entschädigung", sagt Johannes Rennebaum, Logistik-Berater aus Halle/Westfalen. Zur Mautpflicht hat die FN im Frühjahr 2024 einige Fragen und Antworten zusammengestellt (www.pferdaktuell.de/Mautpflicht).

Quelle:fn-press

Downloads & Links
Kontakt


Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg

Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen-Marbach

+49 (0) 7385 / 96 902-15

+49 (0) 7385 / 96 902-20

info@pferde-bw.bwl.de