Corona-Lockdown - Was gilt für Pferdesport, Reitschulen, Reitplätze, etc.?
Die Landesregierung hat ihre FAQs zur neusten Verordnung vom 16.12.2020 angepasst.
Hinweise zum Reiten, zum Reitsport und zum Bewegen der Pferde
Ausritte und Reitsport sind nur im Freien individualsportlich, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Weitläufige Reitanlagen im Freien dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Die Nutzung von Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht gestattet.
Die tierschutzgerechte Versorgung, Pflege und Bewegung von Tieren muss aus Gründen des Tierwohls sichergestellt sein. In der Corona-Verordnung sind in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen als triftiger Grund bzw. als Ausnahme „Handlungen zur Versorgung von Tieren“ explizit erwähnt. Dies umfasst auch die Bewegung von Tieren aus Gründen des Tierschutzes.
Da aufgrund der witterungsbedingten Situation die Außenplätze nur eingeschränkt nutzbar sind, ist dies (ausschließlich aus Gründen des Tierwohls) auch in Hallen mit maximal einer Person und Pferd pro 200 Quadratmetern (m²) möglich. Das Reiten als rein sportliche Betätigung (Reitsport) ist in Hallen nicht möglich.
Hierzu empfehlen wir den Betreibern von Reithallen und Pferdebetrieben ein Konzept zur Bewegung der Pferde zum Schutz des Tierwohles und zur maximalen Kontaktreduzierung auszuarbeiten, welches auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann und unter anderem folgende Punkte beinhaltet:
- Notwendiges Minimum an täglicher Bewegung zur Sicherstellung des Tierwohls.
- Wie viele Pferde mit den dazugehörigen Personen sich jeweils gleichzeitig in der Reithalle befinden - maximal eine Person und Pferd pro 200 m².
- Wie sind die Zeiten der Bewegungseinheiten über den Tag verteilt, also eine Art Belegungsplan für die Halle (gegebenenfalls auch mit Pausen zum Lüften, je nach Art der Halle) oder den Außenplatz.
Leitgedanke ist die Gewährleistung des notwendigen Tierschutzes (Bewegung der Tiere) bei maximaler Kontaktreduzierung.
Reitunterricht ist aktuell ausschließlich tagsüber im Freien als Einzelunterricht möglich. Gruppenunterricht ist nicht erlaubt.
FAQs
MLR-Landwirtschaft und Tierhaltung
Nähere Informationen zur Pferdehaltung und zum Pferdesport in Zusammenhang mit dem Coronavirus-Geschehen sind auch auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung verfügbar.