Die Anmeldung zum Lehrgang 2025 ist ab 1. Dezember 2024 möglich!!!
Warum?
Die fachgerechte Pferdehaltung ist Voraussetzung für die Pferdezucht und den Pferdesport. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§2 TierSchG) muss jede Person, die Tiere hält, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für deren Haltung, den Umgang und die Pflege der gehaltenen Tiere verfügen.
Personen die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z.B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Kutschbetriebe etc.) haben, benötigen nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
Für Wen?
Der einwöchige Lehrgang richtet sich an Personen, die sich mit Pferden beschäftigen, aber nicht über eine entsprechende Ausbildung (Landwirt, Pferdewirt) verfügen. Für die Teilnahme am Lehrgang und an der Sachkundeprüfung sind jedoch einschlägige Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Pferdehaltung erforderlich. Der Pferdeführerschein Umgang und das Longier Abzeichen V wird empfohlen. Eine Lehrgangsteilnahme ist auch ohne Prüfungsteilnahme zur eigenen Weiterbildung möglich.
Was?
Der Lehrgang umfasst 35 Lerneinheiten in denen den Teilnehmern folgende die Inhalte von erfahrenen Referenten vermittelt werden:
- Pferdeverhalten einschließlich Bewegung, Verladen und Transportieren sowie artgerechter Umgang mit Pferden
- Fütterung, Fütterungstechnik, Futterbeurteilung und fütterungsbedingte Krankheiten
- Pferdegesundheit, Hygiene, Pferdegesundheits-Management, Erste Hilfe Maßnahmen beim Pferd
- Pferdehaltung, Haltungsverfahren und zeitgemäße bauliche Lösungen in der Pensionspferdehaltung, Bewegungsflächen, Ställe, Nebenräume
- Arbeitswirtschaft, Unfallverhütung im Umgang mit Pferden
- Ausbildung von Pferden als Betriebszweig
- Betriebsführung und Organisation, Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung, Management und Kundenbetreuung
- Weidemanagement
- Rechtliche Grundlagen, Haftungs- und Versicherungsfragen
- Tierschutz und veterinärrechtliche Vorschriften
- Berufsausbildung im Bereich Pferdehaltung
- Betriebsbesichtigung
Die Prüfung erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.
Zur abschließenden Prüfung sind nur Teilnehmer zugelassen, die das 18. Lebensjahr vollendet und die Gesamtlehrgangszeit absolviert haben.
Wann?
Montag 07.04.2025 - Freitag 11.04.2025 täglich 8.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr einschließlich Prüfung am Abschlusstag
Wo?
Haupt- und Landgestüt Marbach, 72532 Gomadingen-Marbach, Seminarraum im Treffpunkt Marbach – 1. OG
Seminarleitung: Dr. Carina Krumbiegel, verschiedene Fachreferenten
Kosten?
Lehrgangsgebühr 500,- Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Prüfungsgebühr
Eine Teilnahme am Lehrgang zur eigenen Weiterbildung ist auch ohne Prüfung möglich, die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro wird den Teilnehmern dann vor Ort erstattet.
Die Kosten für die Übernachtungen sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten, die Übernachtungen sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren.
Anmeldeschluss: 14. März 2025
Teilnahmebegrenzung: mindestens 20 Teilnehmer, maximal 40 Teilnehmer (bei mehr als 40 Anmeldungen werden weitere Interessenten auf einer Warteliste geführt).
Zur Onlineanmeldung muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat separat eingereicht werden (per Email an: Madeline.Voehringer@hul.bwl.de).