Warum?
Nach § 14, Abs. 1 Punkt 2, und Abs. 2 Tierzuchtgesetz darf Samen zur Besamung verwendet werden durch Tierhalter oder deren
Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand, wenn diese nach dem Besuch eines Kurzlehrganges über
künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden haben.
Für Wen?
Das Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Haupt- und Landgestüt Marbach und dem
Pferdegesundheitsdienst einen Eigenbestandsbesamerkurs für Pferde an. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 16
Jahre.
Was?
Die Vermittlung des Lernstoffes erfolgt im theoretischen Unterricht sowie an Phantomen. Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht
Teil des Lehrgangs. Der Lehrgang, die Lehrgangsunterlagen und die Prüfung sind ausschließlich in deutscher Sprache.
- Tierzuchtrecht
- Züchterische Regelungen der Besamung
- Fütterung auf Fruchtbarkeit
- Anatomie und Physiologie
- Einführung in die künstliche Besamung beim Pferd
- Tierschutz, -hygiene und Tierseuchenprophylaxe
- Samenaufbereitung, Samenbehandlung, Lagerung, Bestellung und Versand (Besamungsstation)
- Praktische Übungen zur Besamung am Phantom
Wo?
Haupt- und Landgestüt Marbach, 72532 Gomadingen-Marbach, Seminarraum im Treffpunkt
Marbach – 1. OG, Praktische Übungen in der Reitschule
Wann?
Montag, den 09.11. - Freitag, den 13.11.2026
Kosten?
Lehrgangsgebühr 600,00 Euro (zzgl. 35,00 Euro Prüfungsgebühr), für die Stornierung der Anmeldung wird eine Gebühr
in Höhe von 200 Euro fällig.
Verpflegung und Übernachtung sind nicht inbegriffen und von den Teilnehmern selbst zu organisieren.
Für letzteres empfehlen wird den Gestütsgasthof, Tel. 07385/719, Email: dorothee@morgenroth-tk.de oder weitere siehe
Zur Onlineanmeldung muss das vollständige ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat separat eingereicht werden (per Email an: anmeldung.marbach@hul.bwl.de).