Antragstellung auf Corona-Soforthilfen für die Landwirtschaft ab 9. April möglich


Corona Soforthilfe

Betroffene Landwirte können ab Donnerstag, 9. April 2020, einen Antrag auf Corona Soforthilfe stellen, nachdem die Richtlinie des Landes mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen verzahnt wurde.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu:

9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Eine Förderung ist möglich, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass).

Grundlegende Informationen zur Soforthilfe und zur Antragstellung finden Sie unter:

Land integriert Bundesprogramm in Corona-Soforthilfe
Portal Soforthilfe Corona
Soforthilfen auch für Land- und Forstwirtschaft

Weitere wichtige Websites in diesen Tagen sind:
https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/coronarvirus/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/


Quelle: MLR

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